Vorgeschichte
zur Gründung des 5. Zuges im Uniformierten Schützenkorps
Gifhorn von 1823 e.V. (Auszug aus dem Gifhorner Schützenbuch
„Eintracht und Bürgersinn“ von Günter Weinhold)
Seit Jahrhunderten war die damalige Gifhorner
Bürgerschaft nach dem „Bürger-Eydt“ verpflichtet, zur
Stadtverteidigung bereitzustehen und sich „bei eräugender (sichtbarer)
Gefahr dem giesigen Castel bestens mit zur Hilfe zu kommen und mit
benötigter Wache zu besetzten.“ Zu diesem Zweck waren die waffenfähigen
Bürger in Corporalschaften eingeteilt. Diese Einheiten bilden
jedoch keine feste Formation, sondern eine lose Verbindung, deren
Angehörige nach beendeter Gefahr in das private Leben zurücktraten.
Um für diesen Verteidigungsfall gerüstet
zu sein, musste mehrmals im Jahr Schießübungen abgehalten
werden, deren Höhepunkt das Vogelschießen war, dass sich
im Laufe der Zeit zu dem heutigen Scheibenschießen gewandelt
hat. Die Bürger-Coporalschaften waren demnach ausführende
des Gifhorner „Frei- und Scheibenschießen“, dessen Träger
seit Jahrhunderten die Stadt Gifhorn ist.
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