5. Zug
im Uniformierten Schützenkorps Gifhorn von 1823 e.V.
 
 
       
     
 
  Entstehung 5. Zug

Vorgeschichte zur Gründung
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Vorgeschichte zur Gründung des 5. Zuges im Uniformierten Schützenkorps Gifhorn von 1823 e.V. (Auszug aus dem Gifhorner Schützenbuch „Eintracht und Bürgersinn“ von Günter Weinhold)

Seit Jahrhunderten war die damalige Gifhorner Bürgerschaft nach dem „Bürger-Eydt“ verpflichtet, zur Stadtverteidigung bereitzustehen und sich „bei eräugender (sichtbarer) Gefahr dem giesigen Castel bestens mit zur Hilfe zu kommen und mit benötigter Wache zu besetzten.“ Zu diesem Zweck waren die waffenfähigen Bürger in Corporalschaften eingeteilt. Diese Einheiten bilden jedoch keine feste Formation, sondern eine lose Verbindung, deren Angehörige nach beendeter Gefahr in das private Leben zurücktraten.

Um für diesen Verteidigungsfall gerüstet zu sein, musste mehrmals im Jahr Schießübungen abgehalten werden, deren Höhepunkt das Vogelschießen war, dass sich im Laufe der Zeit zu dem heutigen Scheibenschießen gewandelt hat. Die Bürger-Coporalschaften waren demnach ausführende des Gifhorner „Frei- und Scheibenschießen“, dessen Träger seit Jahrhunderten die Stadt Gifhorn ist.

 
 
   
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
     
   
       
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